Versteigerungsbedingungen
Fern- und Telefongebote sind bis zum 31.10.2026, 11 Uhr, schriftlich anzumelden. Später eintreffende Gebote können wir nicht mehr berücksichtigen!
Hier finden Sie unser Fernbieterformular.
Bitte senden Sie uns Ihre schriftlichen Gebote auf dem Postweg, als Scan per Mail oder per Fax.
Tel.: +49 (0)30 420 124 40, Fax: +49 (0)30 499 620 56, Mail: ulber@galerie-berliner-graphikpresse.de
Hier finden Sie das Abkürzungsverzeichnis und weitere Hinweise.
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Galerie der Berliner Graphikpresse, Sabine Ulber, versteigert im eigenen Namen [2403] sowie im Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben. Die Auktion ist eine öffentlich zugängliche Versteigerung.
2. Die Auktionatorin behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Es handelt sich um gebrauchte Objekte. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB. Die Auktionatorin übernimmt keine Haftung für Mängel und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen. Die Vorschriften des Gebrauchsgüterverkaufes gelten gemäß § 474 Absatz 2 BGB nicht. Die Auktionatorin verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb von 6 Monaten ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers stellt die Auktionatorin den Erwerber schadlos.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Die Auktionatorin kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Die Auktionatorin kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
6. Auf den Zuschlag (und ggf. anfallende Versandkosten) ist ein Aufgeld von 25 % zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten, auf den gesamten Rechnungsbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben (Regelbesteuerung). Für Gebote, die über die Internetplattform lot-tissimo.com abgegeben werden, erhöht sich das Aufgeld um 5 %. Für bundesdeutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Kunstgegenständen, Graphiken und Handschriften berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung, Irrtum vorbehalten. Bei Rechnungserteilung wird nach Eingang der Zahlung ausgeliefert. Aufbewahrung und Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers.
Wir versenden ausschließlich innerhalb Deutschlands, versichert mit DHL. Versandkosten werden gestaffelt nach Rechnungsbetrag erhoben. Sie betragen 15 € bei Rechnungen bis 500 €, 20 € bis zu einem Rechnungsbetrag von 2000 € und 30 € bei höheren Rechnungsbeträgen. Für Sperrgutsendungen fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 30 € an. Versand ins Ausland ist derzeit nicht möglich!
7. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, der zu Abnahme und Zahlung verpflichtet. Die Auktionatorin ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren der Versteigerung aufzukommen hat.
8. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände, Schadenersatz sowie andere Nebenleistungen klagt die Auktionatorin im eigenen Namen ein. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens ist für beide Teile Berlin.
9. Bei schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort die Nummer maßgebend. Telefonisches Mitbieten ist ab einem Schätzpreis von 150 € möglich und bedarf der schriftlichen Anmeldung sowie der schriftlichen Bestätigung seitens der Auktionatorin, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu Lasten des Auftraggebers gehen. Schriftliche Aufträge müssen der Auktionatorin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung vorliegen. Für später eintreffende Aufträge kann keine Garantie übernommen werden.
10. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Die Aufrufpreise betragen 70 – 80 % der angegebenen Preise. Alle Preisangaben in Euro.
11. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebots erkennt der Käufer unsere Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an. Zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) besteht eine Identifizierungspflicht aller Bieter. Dafür benötigen wir eine beidseitige Kopie des Personalausweises bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.