Versteigerungsbedingungen

Fern- und Telefongebote sind bis zum 11.11.2023, 11 Uhr, schriftlich anzumelden. Später eintreffende Gebote können wir nicht mehr berücksichtigen!
Hier finden Sie unser Fernbieterformular.
Bitte senden Sie uns Ihre schriftlichen Gebote auf dem Postweg, als Scan per Mail oder per Fax.

Bei Fragen, Gebote betreffend, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Tel.: +49 (0)30 420 124 40, Fax: +49 (0)30 499 620 56, Mail: ulber@galerie-berliner-graphikpresse.de

Hier finden Sie das Abkürzungsverzeichnis und weitere Hinweise.

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1.) Die Galerie der Berliner Graphikpresse, Sabine Ulber, versteigert im eigenen Namen (2403) sowie im Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
2.) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3.) Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Es handelt sich um gebrauchte Objekte. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb von 6 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers stellt der Versteigerer den Erwerber schadlos.
4.) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5.) Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
6.) Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 24 % zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem Sternchen * gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten, auf den gesamten Rechnungsbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Kunstgegenständen, Graphiken und Handschriften berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung, Irrtum vorbehalten. Bei Rechnungserteilung wird nach Eingang der Zahlung, am Versteigerungsort gegen sofortige Bezahlung (electronic cash, Scheck oder in bar) ausgeliefert. Aufbewahrung und Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers. Wir versenden innerhalb Deutschlands versichert mit dhl. Versandkosten werden gestaffelt nach Rechnungsbetrag erhoben. Sie betragen 10 € bei Rechnungen bis 500 €, 15 € bis zu einem Rechnungsbetrag von 2000 € und 25 € bei höheren Rechnungsbeträgen. Für Sperrgutsendungen fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 30 € an.
7.) Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, der zu Abnahme und Zahlung verpflichtet. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren der Versteigerung aufzukommen hat.
8.) Kaufgelder, Kaufgeldrückstände, Schadenersatz sowie andere Nebenleistungen klagt der Versteigerer im eigenen Namen ein. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens ist für beide Teile Berlin.
9.) Bei schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort die Nummer maßgebend. Telefonische Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu Lasten des Auftraggebers gehen. Telefonisches Mitbieten ist ohne Limitierung möglich und bedarf der schriftlichen Anmeldung. Schriftliche Aufträge und Bestätigungen müssen dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung vorliegen. Für später eintreffende Aufträge kann keine Garantie übernommen werden.
10.) Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Die Aufrufpreise betragen 70 – 80 % der angegebenen Preise. Alle Preisangaben in Euro.
11.) Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Verkäufe aus diesem Katalog außerhalb der Versteigerung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.